Stromanbieter trotz Schufa wechseln – ist das eigentlich möglich?

Die Schufa ist für viele Verbraucher ein rotes Tuch, denn sie steht ihnen im Wege. Allerdings gibt es auch etliche Mythen, die gar nicht zutreffen. So mitunter rund um die Stromverträge. Stört ein Schufa-Eintrag den Wechsel oder ist es gar gar nicht möglich, den Stromanbieter trotz Schufa zu wechseln? Wir möchten dem Mythos auf den Grund gehen und erklären, wie es trotz allem funktionieren kann.

Die Schufa ist auch beim Stromvertrag involviert

Allgemein ist die Schufa eine Auskunftsdatei, an die sich jedes Unternehmen wenden kann, um die Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsmoral eines etwaigen Kunden zu prüfen. Grundsätzlich werden diese Auskunftsersuchen zwar immer eingeholt, doch nicht immer bis ins Detail beachtet. Gerade beim Stromvertrag kommt Personen mit Schufa-Einträgen ohnehin das Gesetz zugute:

  • Stromlieferung – jeder Bürger soll die Chance haben, Strom zu erhalten. Das schließt natürlich den Stromvertrag mit ein. Die Grundlage ist, dass Strom ein elementarer Bestandteil des modernen und normalen Lebens ist und nicht einfach verweigert werden kann.
  • Belieferung – in der Regel ist jede Wohnung ständig am Strom angeschlossen. Endet ein Stromvertrag, übernimmt automatisch der Grundversorger. Dies lässt sich schnell beim Wohnungswechsel erkennen: Aus den Steckdosen kommt immer Strom. Eine Ausnahme können privat vermietete Häuser bilden, bei denen der Vermieter die Wohnung tatsächlich vom Netz abklemmen lässt. Dies macht aber eigentlich niemand, da die Wiederanschlusskosten wesentlich zu hoch wären.

Grundsätzlich hat jeder Bürger das Recht, den Stromanbieter nach Gusto auszuwählen und somit auch den Stromanbieter zu wechseln. Er muss nur die vertraglichen Fristen beachten. Problematisch wird es nur, wenn es schon zu einer Stromsperre gekommen ist und diese aktuell ist. Der Wechsel ist auch dann möglich, doch darf der Grundversorger die Sperre erst aufheben, wenn der Gläubiger das OK dazu gibt.

Wie kann der Stromanbieter trotz Schufa gewechselt werden?

Die Einträge, auch die negativen, in der Schufa nehmen seit Jahren zu. Es ist also quasi schon normal, dass ein negativer Eintrag besteht. Daher sollten Betroffene sich gar keine Gedanken um die Schufa machen, sondern schlichtweg den Stromanbieter wechseln, wenn der aktuelle Anbieter die Preise erhöht. Und wie funktioniert das?

  • Vergleichen – Stromanbieter sollten heute immer miteinander verglichen werden. Nur so lassen sich die günstigen Anbieter aus der Masse herausfiltern. Ökostrom-Tarife sind heute übrigens nicht mehr teurer als Tarife mit herkömmlichem Strom.
  • Anfrage stellen – aus den Vergleichen heraus können Kunden die Anfrage an den neuen Anbieter stellen. Im Regelfall kommt die Antwort binnen kurzer Zeit und beinhaltet eine Zusage.
  • Kündigen – der Stromvertrag wird nun gekündigt. Bei der Anfrage zum neuen Stromvertrag muss im Regelfall schon der gewünschte Vertragsstart genannt werden, der natürlich mit dem Kündigungszeitpunkt übereinstimmt. Niemand braucht Angst haben, doppelt zahlen zu müssen. Ein Stromzähler kann immer nur mit einem Stromvertrag bedacht sein. Dies regelt schon die Bundesnetzagentur, auf die die Netzbetreiber jeweils zugreifen und die Belieferung anmelden müssen. Sollte eine Kündigung beispielsweise nicht für Montag durchgehen, aber ab Mittwoch möglich sein, steigt der neue Zulieferer ab Mittwoch ein.
  • Strom beziehen – vom Anbieterwechsel bekommt der Nutzer überhaupt nichts mit. Seine Information besteht wirklich aus dem Vertragsende und den Abschlägen des neuen Anbieters.

Aber ist das immer so einfach möglich oder gibt es doch hin und wieder Probleme?

Sehr schlechte Schufa: Die Möglichkeiten beim Wechsel

Der Bezug von Strom zählt zum Grundrecht. Dennoch kann es natürlich sein, dass eine Bonitätsauskunft arge Probleme offenbart. Die meisten Stromanbieter interessieren sich überwiegend für Einträge, die aus der eigenen Branche stammen. Sollte ein eventueller Neukunde massive Schulden bei einem anderen Stromanbieter haben, so sind mitunter Nachfragen oder Forderungen möglich. Nun kommt es darauf an:

  • Angedrohte Stromsperre – in diesem Fall ist der Wechsel zum neuen Anbieter oft noch recht problemlos möglich.
  • Aktuelle Stromsperre – der neue Anbieter kann willens sein, doch erhält er selbst keinen Zugriff auf den gesperrten Stromzähler. Eine Sperrung kann nur derjenige aufheben, der die Stromsperre in Auftrag gegeben hat.
  • Kaution – in schwierigen Fällen können Stromanbieter eine Kaution erheben, die mögliche Ausfälle für eine gewisse Zeit absichern soll. Diese Kaution wird bei guter Führung sogar oft verrechnet. Beispiel: Der Neukunde muss eine Kaution von 10 Monatsabschlägen bezahlen. Kommt er seiner Zahlungspflicht immer nach, so wird die Kaution auf mögliche Nachzahlungen samt den neuen Abschlägen angerechnet.

Grundsätzlich kann jedem Verbraucher nur geraten werden, unabhängig von der Schufa regelmäßig einen Strompreisvergleich durchzuführen und zumindest zu versuchen, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Der Strommarkt ist hart umkämpft und die wenigsten Anbieter wollen einen Neukunden abweisen.

Wann darf der Stromanbieter überhaupt gewechselt werden?

Ein Stromanbieterwechsel ist stets dem vorliegenden Vertrag unterworfen. Wann der Anbieter konkret gewechselt werden kann, hängt also mit vom Vertrag ab:

  • Kündigungsfristen – sie können ausschließlich dem vorliegenden Vertrag entnommen werden. Es gibt Stromverträge, die monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich gekündigt werden können. Auch die Kündigungsfristen variieren. Monatlich kündbare Verträge sind meist mit Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende kündbar. Einjährige Verträge teilweise mit Frist von einem Monat bis zu drei Monaten zum Vertragsende.
  • Außerordentliche Kündigung – erhöht der Anbieter die Preise, ist eine Sonderkündigung möglich. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Preiserhöhung keinen gesetzlichen Grund hat. Steuererhöhungen fallen somit nicht darunter, die Erhöhung der Entgelte für die Infrastruktur des Anbieters hingegen schon.

Doch spielt die Kündigungsfrist beim Wechsel nur eine untergeordnete Rolle. Jeder kann schon während des laufenden Vertrags einen neuen Stromanbieter suchen, der günstiger ist. Da der Vertragsbeginn stets erst nach dem Ende des alten Vertrags ist, kann mühelos aus einem laufenden Vertrag trotz Schufa gewechselt werden.

Stromanbieter vergleichen und sparen

Gerade Bürger, die bislang noch in der sogenannten Grundversorgung sind, können über einen Wechsel des Stromanbieters jährlich mehrere Hundert Euro Kosten sparen. Die reinen Grundversorgungstarife sichern nur den Stromerhalt zu und sind dementsprechend teuer. Wer da heraus möchte, der sollte unbedingt über uns einen Stromanbietervergleich durchführen und sein Glück bei einem günstigen Anbieter versuchen. Ablehnungen sind beim Strom recht unwahrscheinlich und unterliegen hohen Hürden. Es lohnt sich also, den Aufwand einmal auf sich zu nehmen und den Wechsel des Stromanbieters trotz Schufa anzustoßen. Einige Hundert Euro Einsparungen im Jahr machen sich nun mal im Geldbeutel deutlich bemerkbar.

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