Kfz-Versicherung nach einem Schadenfall wechseln

In der Regel kann jede Kfz-Versicherung nach einem Jahr aufgelöst werden. Wann dieser Zeitpunkt eintritt, bestimmt der Versicherungsvertrag und das dort aufgeführte Versicherungsjahr. Früher galt das Kalenderjahr als Versicherungsjahr, mittlerweile gehen viele Versicherer dazu über und berechnen das Jahr beginnend mit dem Versicherungsabschluss. Doch gibt es einige weitere Möglichkeiten, früher aus dem Vertrag herauszukommen. Das Sonderkündigungsrecht erlaubt dies und tritt mitunter nach dem Ausgleich eines Schadens ein.

Kfz-Versicherung trotz SCHUFA – Vorteile auf einen Blick

  • ✅ Haftpflichtschutz auch bei negativer Bonität
  • ✅ eVB-Nummer oft in kurzer Zeit per E-Mail oder SMS
  • ✅ Flexible Zahlungsoptionen (monatlich, vierteljährlich, jährlich)
  • ✅ Tarife ohne klassische SCHUFA-Abfrage möglich
  • ✅ Transparente Bedingungen & individuelle Selbstbeteiligung

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Das Sonderkündigungsrecht nach der Schadensregulierung

Nach der Regulierung eines Schadens kann sowohl die Kfz-Versicherung als auch der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen. Das belegt das Sonderkündigungsrecht, welches zur außergewöhnlichen Kündigung führen kann. Es klingt für viele Versicherungsnehmer seltsam, dass nach einem Schadensausgleich tatsächlich beide Parteien kündigen können. Für Versicherungen ist das jedoch eine Möglichkeit, aus einem Vertrag herauszukommen, wenn der Versicherungsnehmer bereits mehrere Schäden eingereicht hat.

Für den Versicherungsnehmer kann die Schadensregulierung einen hervorragenden Grund darstellen, um die Versicherung zu wechseln. Das trifft insbesondere dann zu, wenn er mit den Leistungen der Kfz-Versicherung nicht zufrieden ist oder woanders einen besseren Tarif abschließen könnte.

Gibt es Schwierigkeiten bei der Kündigung nach einem Schadensfall?

Liegt ein Schufa-Eintrag vor, sollten Versicherungsnehmer vor der Kündigung immer zuerst eine neue Versicherung suchen und sicherstellen, dass sie dort einen Vertrag erhalten. Denn wird die alte Kfz-Versicherung erst gekündigt und läuft die Kündigungsfrist ab, ist das Fahrzeug ohne eine neue Versicherung nicht mehr versichert und die Zulassung erlischt.

Die vorherige Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung ist jedoch auch ganz ohne einen Schufa-Eintrag sinnvoll. Immerhin fragen viele Kfz-Versicherungen vor Vertragsbeginn nach, ob von einer alten Versicherung Schäden reguliert wurden und ob nach einer Regulierung gekündigt wurde. Sie können einen Neukunden nun durchaus ablehnen und auf die Haftpflicht verweisen.

Daher sollte der Weg folgender sein:

• Mitteilung über Schadensregulierung - sobald der Versicherungsnehmer von der Schadensregulierung erfährt, beginnt die Kündigungsfrist. Diese ist bei der Sonderkündigung ebenfalls vier Wochen lang.
• Versicherungsvergleich - über einen Vergleich der Kfz-Versicherungen suchen Versicherungsnehmer nun nach einem neuen Tarif.
• Anfrage stellen - wurde ein guter Tarif gefunden, kann eine Versicherungsanfrage gestellt werden, Ob der Vertrag zustande kommt, erfahren Kunden durch die Übermittlung der elektronischen Versicherungsbestätigung. Diese erhalten Kunden wesentlich eher als den schriftlichen Vertrag.
• Kündigung - nach der Versicherungsbestätigung wird nun die alte Kfz-Versicherung gekündigt. Der neue Versicherungsschutz beginnt direkt nach dem Ende der alten Versicherung.

Dürfen Versicherungen eine Ablehnung aufgrund der Sonderkündigung aussprechen?

Grundsätzlich ist jede Kfz-Versicherung durch das Pflichtversicherungsgesetz dazu gezwungen, Versicherungsnehmern zumindest die Kfz-Haftpflicht anzubieten und in sie aufzunehmen. Anders sieht es aus, wenn ein Kaskoschutz angestrebt wird. Bei beiden Kaskoversicherungen handelt es sich um Zusatzversicherungen, in denen kein Versicherungszwang besteht. Eine Autoversicherung darf einen Kunden daher ablehnen.

Besonders häufig tritt dieser Fall ein, wenn die Versicherung bei der Vertragsanfrage wissen möchte, ob bereits in der Vergangenheit ein Schaden der alten Kfz-Versicherung gemeldet und von diese reguliert wurde. Gleichfalls kann es sein, dass nun gezielt auf die Kündigung durch den Versicherungsnehmer nach der Regulierung gefragt wird. Jeder Anfragende muss die Fragen wahrheitsgemäß beantworten, ansonsten kann die Versicherung selbst nach Zustandekommen des Vertrags von diesem zurücktreten.

Da es durchaus zu Ablehnungen und Verweise auf die Haftpflicht kommen kann, sollte wirklich jeder Versicherungsnehmer vor der Kündigung gezielt nach einem neuen Anbieter suchen und die Versicherungsbestätigung abwarten. Erlischt die gekündigte Versicherung, ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen werden konnte, entfällt nicht nur der Versicherungsschutz, auch das Fahrzeug verliert seine Zulassung.

Neue Versicherung finden über den Tarifrechner

Ob die Kfz-Versicherung außerordentlich oder ganz gewöhnlich zum Ende eines Vertragsjahrs gekündigt wird, ein Vergleich der Autoversicherungen ist immer sinnvoll. Bei uns finden Interessenten einen simplen Tarifrechner, der durch den Vergleichsprozess führt und die besten Angebote aus der Masse der Tarife herausfiltert.

Mit dieser Hilfe an der Hand ist es nun ein Leichtes, Versicherungsanfragen zu stellen und rechtzeitig vor dem Ende der Frist zur Sonderkündigung einen neuen Versicherer zu finden.

KFZ-Versicherung ohne SCHUFA (schufafrei)

Auch wenn in vielen Fällen eine Pkw-Versicherung ohne SCHUFA möglich ist, bezieht sich das Angebot meist auf die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. Erweiterungen wie Teil- oder Vollkasko werden je nach Risiko- und Annahmerichtlinien des Versicherers individuell geprüft und können an besondere Bedingungen (z. B. Vorauszahlung, höhere Selbstbeteiligung oder Werkstattbindung) geknüpft sein.

Einige Kfz-Versicherer stellen vor Vertragsbeginn Tarife ohne klassische SCHUFA-Abfrage bereit. Dabei handelt es sich häufig um Basistarife, die den Mindestschutz der Kfz-Haftpflicht abdecken und Ihnen damit die rechtssichere Zulassung des Fahrzeugs ermöglichen.

Mit der Kfz-Versicherung trotz SCHUFA sparen

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Auch mit negativer Bonität ist eine Kfz-Versicherung trotz SCHUFA möglich – oft mit fair kalkulierten Beiträgen, flexibler Zahlungsweise und angepasster Selbstbeteiligung. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und dank Kontrahierungszwang grundsätzlich erhältlich; je nach Tarif kann eine SCHUFA-Prüfung stattfinden, manche Angebote nutzen eine vereinfachte Bonitätsprüfung.

Damit Sie wirklich sparen, lohnt sich vor dem Abschluss immer ein Kfz-Versicherungsvergleich trotz SCHUFA. So finden Sie Tarife, die zu Budget, Fahrzeug und Fahrprofil passen – transparent und unkompliziert.

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