Die Kfz-Versicherung wechseln - so funktioniert es

Immer wieder wird angeraten, die Kfz-Versicherung zu vergleichen und, sollte sich ein besseres Angebot ergeben, sie zu wechseln. Der Prozess ist nicht einmal kompliziert, dennoch muss man überlegt vorgehen und sich mit den Formalitäten befassen. Zu diesen zählen natürlich auch die verschiedenen Fristen, die es zu beachten gilt. Und was ist, wenn die Frist verstrichen ist? Auch das ist nicht immer ein Problem, wie dieser Artikel aufzeigt.

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Niemals unüberlegt die Kfz-Versicherung wechseln

Um überhaupt entscheiden zu können, die Kfz-Versicherung zu wechseln, müssen Kfz-Halter wissen, warum sie den Wechsel durchführen möchten. Da gibt es natürlich verschiedene Gründe:

• Ersparnis - nicht selten hängt der Wechsel mit dem Wunsch zusammen, Geld zu sparen. Das ist ein absolut nachvollziehbarer und unterstützend werter Gedanke - immerhin möchte jeder gerne mehr Geld in der Tasche behalten.

• Mehr Leistung - vielleicht ist der Wechselgedanke aber auch mit dem Gefühl verbunden, dass ein anderer Anbieter oder ein anderer Tarif mehr Leistungen verspricht. Damit ist nicht einmal der Umstieg von der Haftpflicht in die Teilkasko oder von der Teilkasko in die Kfz-Vollkasko gemeint. Die einzelnen Tarife, selbst wenn sie denselben Namen haben, unterscheiden sich teils in diversen Details.

• Unzufriedenheit - gab es schon einmal einen Schaden und die Versicherung hat schlichtweg nicht so gehandelt, wie der Halter es gerne gewünscht hätte? Stellte sie sich beispielsweise stur und akzeptierte die gewünschte Reparatur in der Teil- oder Vollkasko nicht? Auch das kann ein Grund zum Wechseln sein.

• Neues Fahrzeug - dieser Punkt zählt nur indirekt zum Wechsel. Wer ein neues Fahrzeug kauft, kann natürlich weiterhin bei der Versicherung oder in dem Tarif bleiben, der mit dem alten Wagen genutzt wurde. Doch kann der Fahrzeugumstieg ebenfalls dazu genutzt werden, sich über die Leistungen anderer Versicherungen und deren Preise zu informieren.

Welcher Grund tatsächlich hinter dem Wunsch zum Wechseln steht, muss jeder für sich selbst ausmachen. Dennoch darf der eigentliche Hintergrund nie unberücksichtigt bleiben, da er maßgeblich für die Zufriedenheit mit der neuen Kfz-Versicherung ist.

Welche Faktoren müssen beim Wechsel der Kfz-Versicherung beachtet werden?

Hier steht ganz oben auf der Liste die Frist. Jede Kfz-Versicherung besitzt eine Kündigungsfrist. Nun gibt es drei Varianten:

• Versicherungsjahr = Kalenderjahr - bei dieser Art beginnt die Kfz-Versicherung am 01.01. des Jahres und endet am 31.12. desselben Jahres. Wird sie nicht gekündigt, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Frist zur Kündigung dieser Verträge endet am 30. November.

• Versicherungsjahr = Vertragsjahr - diese Variante nutzen immer mehr Kfz-Versicherungen. Der Vertrag beginnt an irgendeinem Tag des Jahres, nämlich dann, wenn der Wagen gekauft oder neu versichert wird. Das Versicherungsjahr endet nun am Vortag des Beginns im Folgejahr. Ein Beispiel: Der Wagen wird am 25. März versichert. Das Versicherungsjahr endet nun am 24. März des Folgejahres. Je nach Versicherung muss die Kfz-Versicherung nun wahlweise bis zum 23. Februar oder zum 01. Februar gekündigt werden.

• Fristen außerhalb der üblichen Fristen - unter besonderen Umständen können Kfz-Halter die üblichen Fristen völlig vergessen und die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen und so einen Wechsel der Kfz-Versicherung durchführen.

Kommt es zu einer Sonderkündigung, müssen natürlich die richtigen Gründe vorliegen. Sie können nicht mal eben aus dem Ärmel geschüttelt werden, sondern gehören zu vertraglichen Bestandteilen und gesetzlichen Gegebenheiten:

• Preiserhöhung - jede Preiserhöhung, die nicht aus einem Verhalten des Versicherten hervorgeht, erlaubt die Kündigung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Preiserhöhung.

• Ausgeglichener Schaden - diese Sonderkündigung können beide Vertragspartner nutzen. Sobald der Versicherungsnehmer von der Schadensregulierung erfährt, darf er die Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kündigen. Dasselbe Recht steht dem Kfz-Versicherer zu.

• Abmeldung - wer ein Auto verkauft oder es schlichtweg stilllegt, kündigt die Kfz-Versicherung gleich in diesem Monat. Die Stilllegung oder der Verkauf und somit der Kennzeichenwechsel wird an die Versicherung weitergegeben und der Vertrag endet.

Die Kündigung durch den Versicherer nach dem Schadensausgleich kommt übrigens gerne vor, wenn in der Vergangenheit bereits mehrere Schäden gemeldet wurden. Hiervon sind vor allem die Kaskoversicherungen betroffen.

Tipp: Kleinere Schäden sollten möglichst nicht stets der Kaskoversicherung gemeldet sondern gleich selbst behoben werden. Experten raten sogar, Reparaturen bis zu einem Wert von 1.000 Euro immer aus der eigenen Tasche zu bezahlen und die Kfz-Versicherung nicht zu involvieren. Schließlich sprechen sich auch Versicherer untereinander ab und eine versicherungsseitige Kündigung aufgrund mehrfacher Schadensmeldungen ist niemals ein empfehlenswerter Punkt im „Versicherungs-Lebenslauf“.

Welcher Weg sollte beim Wechsel der Kfz-Versicherung eingeschlagen werden?

Grundsätzlich kann natürlich jeder für sich entscheiden, wie er beim Wechseln der Kfz-Versicherung vorgeht. Das schließt jedoch nicht aus, dass es empfohlene Herangehensweisen gibt:

Schritt 1 - die Vertragsprüfung

Bevor überhaupt über den Wechsel nachgedacht werden kann, sollte der Vertrag überprüft werden. Hier steht die Kündigungsfrist im Mittelpunkt. Nur, wenn das Datum des Fristablaufs bekannt ist, kann der Wechsel nicht nur angedacht, sondern vollzogen werden.

Schritt 2 - Vergleich der Kfz-Versicherung

Hier geht es in erster Linie um den Preisvergleich, doch der Inhaltsvergleich darf nie verloren gehen. Immerhin möchten doch die meisten Kfz-Halter nicht nur sparen, sondern für ihr Geld so viel Leistung wie nur möglich bekommen. Über einen Tarifrechner, beispielsweise den auf unserer Seite, gelingt der Vergleich vor dem Wechseln der Kfz-Versicherung im Handumdrehen und bedingt nicht einmal viel Aufwand. Eine Viertelstunde Zeitaufwand bequem vom Sofa aus und alles ist erledigt.

Schritt 3 - Versicherungsanfrage

Wer beim Vergleich einen guten und günstigen Anbieter für die Kfz-Versicherung gefunden hat, stellt nun eine Versicherungsanfrage bei seinem Favoriten. Wird der Vertrag genehmigt, erhalten Neu-Versicherte innerhalb kürzester Zeit die elektronische Versicherungsnummer, die der Straßenverkehrsbehörde automatisch übermittelt wird. Übrigens: Wer ein neues Auto gekauft hat und dieses anmelden möchte, muss die elektronische Versicherungsnummer mitnehmen und vorlegen, da eine Anmeldung sonst nicht möglich ist.

Schritt 4 - Altversicherung kündigen

Hier kommt es natürlich darauf an, ob ein gewöhnlicher Wechsel durchgeführt oder auf das Sonderkündigungsrecht zurückgegriffen wird. In beiden Fällen muss jedoch die Kfz-Versicherung schriftlich aufgelöst werden. Die Versicherung meldet der Straßenverkehrsbehörde nun das Ende der Kfz-Versicherung, wodurch nicht nur sichergestellt wird, dass es keine Doppelversicherung gibt, sondern auch, dass kein Fahrzeug ohne eine Kfz-Versicherung auf den Straßen fährt.

Übrigens ist es sinnvoll, jährlich einmal die Kfz-Versicherung zu vergleichen und über einen Wechsel nachzudenken.

Formalitäten zur Kündigung

Es genügt bei der Kfz-Versicherung nicht, einfach mal eben beim Anbieter anzurufen und den Vertrag während des Telefonats zu kündigen. Eine Kündigung muss immer in Schriftform eingehen - da gibt es keinen Spielraum. Selbst bei Direktversicherungen, also Internetversicherung ist die schriftliche Form unumgänglich. In der Kündigung sollten, neben dem Namen und der Adresse noch weitere Punkte stehen:

Kündigung zu wann
Bei Sonderkündigung: Kündigung zum Zeitpunkt X, zusätzlich hilfsweise zum Vertragsende
Versicherungsnummer
Versicherungskennzeichen (hilft bei der genauen Zuordnung, gerade wenn ein Versicherungsnehmer mehrere Fahrzeuge versichert hat)

Wann wechseln? Warum nicht schon heute?

Mit unserem Tarifrechner für Kfz-Versicherungen ist es schnell und leicht möglich, die Kfz-Versicherungen zu vergleichen. Ist das Fristende bereits greifbar, kann die Kfz-Versicherung jetzt schon gewechselt werden. Liegt das Ende der Kündigungsfrist noch in weiter Zukunft, können sich Kfz-Halter natürlich schon jetzt einen Überblick über die Möglichkeiten verschaffen und einige Favoriten und gute Tarife im Hinterkopf behalten.

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Wenn Sie in den meisten Fällen auch eine Pkw Versicherung ohne Schufa abschließen können, so bezieht diese sich zumeist auf die reine Haftpflichtversicherung. Ihr gewählter Versicherer für die Autoversicherung darf den Vertrag zudem Bedingungen unterstellen.


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Einige Kfz-Versicherer bieten Tarife ohne Schufa-Abfrage vor Vertragsabschluss an. Häufig sind das Basistarife. Diese decken die gesetzlichen Mindestanforderungen an einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz ab.

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Auch wenn die Konditionen bei Tarifen ohne Schufa bei der Autoversicherung meist schlechter sind, sollten Sie vor dem Abschluss eines Vertrags einen Versicherungsvergleich durchführen.

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