Muss die Kfz-Versicherung einen auch mit Schufa-Eintrag annehmen?

Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Großteil der verschuldeten Personen in Deutschland. Nicht nur die beinahe sieben Millionen Privatpersonen, die im Jahr 2016 massiv überschuldet waren, sehen sich beim Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung vor Probleme gestellt. Schließlich ziehen Schulden spätestens nach dem Vollstreckungsbescheid stets einen Schufa-Eintrag mit sich; wird eine Privatinsolvenz eröffnet oder wurde eine eidesstattliche Versicherung abgelegt, ist der Eintrag in der Schufa auf lange Sicht garantiert. Also, lehnen Kfz-Versicherungen einen Kunden mit einem Eintrag direkt ab? Dieser Artikel gibt Aufschluss.

Kfz-Versicherung trotz SCHUFA – Vorteile auf einen Blick

  • ✅ Haftpflichtschutz auch bei negativer Bonität
  • ✅ eVB-Nummer oft in kurzer Zeit per E-Mail oder SMS
  • ✅ Flexible Zahlungsoptionen (monatlich, vierteljährlich, jährlich)
  • ✅ Tarife ohne klassische SCHUFA-Abfrage möglich
  • ✅ Transparente Bedingungen & individuelle Selbstbeteiligung

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Die Fakten im Überblick

  • Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung
  • Nicht jeder Schufa-Eintrag hat Konsequenzen
  • Der Schufa-Score entscheidet
  • Bei der reinen Haftpflicht besteht Versicherungspflicht
  • Teil- und Vollkaskoversicherungen möglich, doch nicht garantiert

Wer nach einer neuen Kfz-Versicherung sucht und von einem schlechten Score bei der Schufa weiß, sollte immer berücksichtigen, dass die Kfz-Haftpflicht zu den Pflichtversicherungen in Deutschland zählt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Kfz und andere Fahrzeug über einen Mindestversicherungsschutz verfügen muss. Kann dieser nicht nachgewiesen werden, ist eine Anmeldung des Wagens nicht möglich, entfällt der Schutz nach der Anmeldung, darf das Fahrzeug nicht länger bewegt werden, da die Betriebserlaubnis erlischt.

Durch den Pflichtversicherungsstatus haben es verschuldete Personen oder Personen mit einem Schufa-Eintrag natürlich relativ leicht: Die Versicherung darf Versicherungsnehmer nicht ablehnen, sondern kann sie im Höchstfall nur auf den Basistarif verweisen. Wirkliche Ablehnungsgründe sind rar gesät und betreffen eher Vorfälle, die zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer in der Vergangenheit aufgetreten sind.

Die Kfz-Pflichtversicherung im Einzelnen

Was bedeutet eigentlich die Kfz-Haftpflicht und was ist der Basistarif? Bei der Kfz-Haftpflicht handelt es sich um einen Versicherungstyp, der die Grundlagen der gesetzlichen Regeln beachtet und vielfach aufwertet. Die vorgeschriebenen Deckungssummen werden versicherungsseits angehoben, gleichfalls inkludieren Versicherungen häufig weitere Versicherungsinhalte wie Auslandsschutz, Rabattschutz oder Unfallhilfe.

Der Basistarif unterscheidet sich in den letzten Punkten deutlich von einer aufgewerteten Haftpflicht. Zusätzliche Versicherungsinhalte sind oftmals nicht integriert, auch liegen die Deckungssummen auf dem Mindeststandard:

  • Personenschäden: 7,5 Millionen Euro, unabhängig davon, wie viele Personen verletzt wurden
  • Sachschäden: 1,12 Millionen Euro
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro (nur auf reine Vermögensschäden bezogen)

Die Mindestdeckungssummen legen fest, dass der Kfz-Versicherer Schäden bis zu dieser Höhe stets begleichen muss. Liegt die Schadenssumme über der Deckungssumme, können sich Geschädigte an den Versicherer wenden und die offenen Forderungen bei ihm direkt anfordern. Dieser Fall kann problematisch werden und insbesondere bei Personenschäden relativ leicht eintreffen. Bei Unfällen mit mehreren verletzten Personen, die eine langwierige und aufwendige Behandlung benötigen, sind 7,5 Millionen Euro schnell aufgebraucht.

Tipp: Es empfiehlt sich, trotz Schufa-Eintrag stets zumindest die aufgestockte Kfz-Haftpflicht anzufragen. Die Kosten liegen nur unerheblich höher und viele Versicherer bieten sie selbst bei einem schlechten Schufa-Score an.

Das Mysterium des Schufa-Scores

Nicht nur beim Abschluss einer Kfz-Versicherung spielt der Schufa-Score eine wichtige Rolle. Versicherer, Banken oder Mobilfunkanbieter holen vor einem Vertragsabschluss stets eine Schufa-Auskunft ein. Bei dieser Bonitätsprüfung erhalten sie jedoch keine Auflistung über die einzelnen Einträge. Je nach Anfragendem versendet die Schufa den sogenannten Score. Er berechnet sich anhand

  • positiver Einträge (vergebene Kredite, abbezahlte Kredite, beglichene Ratenzahlungen)
  • Der Höhe des verhandelten Dispositionskredits - je höher, desto besser
  • Kreditkarten - stets positiv
  • Negativer Einträge - offene und vollstreckte Forderungen, gekündigte Kreditkarten und Kredite
  • Angaben zur Person (werden von der Schufa nicht klar offengelegt)

Aus der Summe der positiven und negativen Einträge berechnet die Schufa nun den Score. Ein perfekter Wert liegt bei 100 Punkten, umso niedriger der Score ausfällt, desto eher wissen Anfragende, dass diverse negative Einträge vorliegen.

Info: Die Schufa berechnet den Score anhand des Unternehmenstyps, der eine Bonitätsauskunft einholt. Banken erhalten grundsätzlich einen strikter berechneten Wert als Versicherungen oder Telekommunikationsunternehmen.

Die Bonitätsabfrage wird von Kfz-Versicherungen im Regelfall immer gestellt. Der einzige Unterschied zwischen den Versicherern ist, dass jedes Unternehmen eigene Vorgehensweisen im Umgang mit dem Score hat. Es kann daher gut sein, dass ein Kfz-Halter bei einer Versicherung abgelehnt und nur auf den Basistarif verwiesen wird, bei der anderen Versicherung aber eine verbesserte Haftlicht oder gar eine Teilkasko abschließen kann.

Teilkasko oder Vollkasko trotz Schufa-Eintrag?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Kfz-Versicherung um eine Pflichtversicherung. Das Pflichtversicherungsgesetz beschränkt sich allerdings auf die Haftpflicht in ihrer reinen Grundform. Jegliche weitere, verbesserte und aufgestockte Kfz-Versicherung zählt bereits zu den Zusatzversicherungen. Das betrifft natürlich auch die Kfz-Teil- und Vollkasko. Trotzdem bedeutet ein Schufa-Eintrag nicht, als Halter unbedingt auf den verbesserten Schutz verzichten zu müssen.

Kfz-Teilkasko trotz Schufa

Die Teilkasko beinhaltet die Vorzüge einer Kfz-Haftpflicht, erhöht jedoch die einzelnen Deckungssummen. Zusätzlich erhalten Versicherte mehrere Schutzwirkungen, die sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug beziehen. Tierwildschäden, Unwetterschäden, aber auch Glasbruch und Diebstahlschäden werden beim Vorliegen einer Teilkasko von der Kfz-Versicherung übernommen. Die aufs Jahr gerechneten Beiträge in der Kfz-Teilkasko sind nur unwesentlich höher als die der reinen Haftpflicht. Gleichzeitig hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, selbst auf die Kosten einzuwirken. Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, der Jahreszahlung oder auch der Werkstattbindung werden die Kosten nach unten reguliert.

Kfz-Vollkasko trotz Schufa

Die Vollkasko ist der Mercedes unter den Autoversicherungen. Erneut verbindet der Versicherungstyp die Inhalte der minderen Kfz-Versicherungen und erweitert den Schutz durch die eigenen Inhalte. Die Tierwild- und Diebstahlschäden werden massiv aufgewertet, zudem werden Schäden am eigenen Fahrzeug sogar bei einem selbst verschuldeten Unfall übernommen. Während des vertraglich vereinbarten Zeitraums können Versicherungsnehmer sogar nach einem Totalschaden den Neu- oder Gebrauchtwagenwert des verunfallten Fahrzeugs von der Versicherung zurückerhalten. Die Beiträge bei der Vollkasko liegen natürlich höher, doch gibt es wieder die Möglichkeit, die Gebühren nach unten zu regulieren.

Wer sich für den Abschluss einer Voll- oder Teilkasko der Kfz-Versicherung trotz eines Schufa-Eintrags interessiert, hat durchaus gute Chancen, von der Versicherung akzeptiert zu werden. Ein schlaues Vorgehen hilft sogar noch beim Sparen:

  • Versicherungssumme im Voraus bezahlen - wird der gesamte Versicherungsbeitrag für ein Versicherungsjahr im Voraus bezahlt, hat die Kfz-Versicherung keine Ablehnungsgründe mehr und erteilt selbst bei einem Schufa-Eintrag die Vollkaskoversicherung.
  • Günstige Beiträge aushandeln- vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung sollte jeder Fahrzeughalter einen Versicherungsvergleich durchführen. Mit dem auf unserer Seite vorgestellten Tarifrechner ist der Vergleich ein einfaches Spiel.
  • Selbstbeteiligung - die Vereinbarung einer Eigenleistung im Schadensfall hilft, um die Kosten zu senken. Doch Vorsicht: Die Selbstbeteiligung sollte nur in einer Höhe vereinbart werden, die Kfz-Halter mühelos zu jeder Zeit zahlen können.
  • Werkstattbindung - viele Versicherer bieten Verträge mit Werkstattbindungen an. Im Schadensfall verpflichten sich Versicherungsnehmer, die Reparaturen in einer mit der Versicherung zusammenarbeitenden Werkstatt durchführen zu lassen. Dies kann in ländlichen Gebieten und bei finanzierten Fahrzeugen ein Problem werden. Die Verträge für die Finanzierung oder das Leasing müssen vorab geprüft werden.

Grundsätzlich stehen die Chancen tatsächlich relativ gut, trotz Schufa-Eintrag nicht nur die Kfz-Haftpflicht, sondern auch eine Teilkasko oder Vollkasko zu erhalten.

Günstige Beiträge - höhere Chancen

Insbesondere beim Vorliegen eines Schufa-Eintrags müssen viele Verbraucher sparen. Die Einträge resultieren nun mal aus nicht beglichenen Forderungen, sodass zumindest in der Vergangenheit finanzielle Schwierigkeiten bestanden. Der Wunsch aufs Sparen schließt natürlich auch die Kfz-Versicherung mit ein. Daher sollte jeder Autobesitzer vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung oder vor dem Wechsel der Kfz-Versicherung unabhängig eines Schufa-Eintrags einen Versicherungsvergleich durchführen. Nicht nur lassen sich durch den Vergleich und die Wahl eines günstigen Anbieters aufs Jahr gerechnet erhebliche Beträge einsparen, niedrige Versicherungskosten bedeuten auch höhere Chancen auf den Erhalt der Wunschversicherung - trotz eines Eintrag in der Schufa.

Auf unserer Seite bieten wir einen sehr simplen und schnell zu bedienenden Tarifrechner an, der bei der Suche nach einer Kfz-Versicherung trotz Schufa hilft.

Ein letzter Tipp: Wer gleich beim Tarifvergleich nicht nur auf günstige Beiträge achtet, sondern bereit ist, die Versicherungsgebühren im Voraus zu zahlen, spart nochmals Kosten und erhöht die eigenen Chancen auf die gewünschte Kfz-Versicherung. Die monatliche Zahlung der Beiträge ist stets mit höheren Kosten verbunden.

Fazit: Kfz-Versicherung auch bei Schufa-Eintrag möglich

Die Kfz-Haftpflicht in ihrer Grundform wird Autobesitzern selbst angeboten, wenn der Schufa-Score nahe einer Katastrophe ist. Doch selbst verbesserte Haftpflichtversicherungen oder die Teil- und Vollkasko sind nur wegen eines Eintrags in der Schufa nicht gleich ausgeschlossen. Wer klug vorgeht und ein wenig Geduld mit sich bringt, fährt im nächsten Versicherungsjahr trotz Schufa-Eintrag gut versichert und geschützt über die Straßen.

FAQ zum Thema „Muss die Versicherung einen auch mit SCHUFA-Eintrag annehmen?“:

  1. Frage: Muss mich eine Kfz-Haftpflichtversicherung trotz SCHUFA annehmen?
    Antwort: Ja. Dank Kontrahierungszwang muss die Kfz-Haftpflicht grundsätzlich angeboten werden, damit niemand ohne gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschutz bleibt.

  2. Frage: Bedeutet ein negativer SCHUFA-Eintrag automatisch eine Ablehnung?
    Antwort: Nein. Bei der Haftpflicht nicht; bei Kasko entscheidet der Versicherer individuell. Viele Tarife sind trotz SCHUFA möglich, oft mit angepassten Konditionen.

  3. Frage: Welche Bedingungen können Versicherer bei negativer SCHUFA stellen?
    Antwort: Häufig werden Vorauszahlung, jährliche Zahlweise oder eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart. Das erhöht die Chance und hält Beiträge kalkulierbar.

  4. Frage: Bekomme ich trotz SCHUFA eine eVB-Nummer für die Zulassung?
    Antwort: Ja. Nach Annahme des Haftpflichtschutzes wird die eVB meist schnell vergeben, oft direkt per E-Mail oder SMS.

  5. Frage: Kann ich optional auch Teilkasko oder Vollkasko erhalten?
    Antwort: Oft ja. Viele Gesellschaften bieten Kasko-Schutz trotz SCHUFA an, wenn Rahmenbedingungen wie Selbstbeteiligung oder Zahlweise passen.

  6. Frage: Hilft eine jährliche Zahlung bei der Annahme?
    Antwort: Ja. Jahres- oder Halbjahreszahlung senkt das Risiko für den Versicherer und verbessert die Annahmechancen spürbar.

  7. Frage: Wirkt sich eine höhere Selbstbeteiligung positiv aus?
    Antwort: Ja. Eine angemessene Selbstbeteiligung kann Beiträge senken und die Zusage bei Kasko-Tarifen erleichtern.

  8. Frage: Kann ein Telematik-Tarif meine Chancen verbessern?
    Antwort: Ja. Wer nachweislich sicher fährt, kann Rabatte erhalten und die Attraktivität des Vertrags trotz SCHUFA steigern.

  9. Frage: Zählt ehrliche Angabe meiner Daten wirklich?
    Antwort: Unbedingt. Vollständige und korrekte Angaben schaffen Vertrauen, vermeiden Rückfragen und unterstützen die schnelle Policierung.

  10. Frage: Gibt es spezielle Tarife für Menschen mit eingeschränkter Bonität?
    Antwort: Ja. Einige Tarife sind ausdrücklich für Kundinnen und Kunden mit SCHUFA-Einträgen konzipiert und berücksichtigen deren Situation.

  11. Frage: Kann ich nach einiger Zeit auf Kasko aufstocken?
    Antwort: Ja. Mit stabiler Zahlungshistorie und schadenfreiem Verlauf ist ein späteres Upgrade auf Teil- oder Vollkasko oft möglich.

  12. Frage: Beeinflusst meine Schadenfreiheitsklasse die Annahme?
    Antwort: Positiv. Eine gute SF-Klasse zeigt schadensarmes Fahren und kann trotz SCHUFA zu besseren Konditionen führen.

  13. Frage: Was, wenn ein Antrag dennoch abgelehnt wird?
    Antwort: Dranbleiben. Ein Vergleich weiterer Tarife, andere Zahlweisen und eine passende Selbstbeteiligung führen häufig doch zur Zusage.

  14. Frage: Kann ein unabhängiger Vergleich mir helfen?
    Antwort: Ja. Vergleichstools und neutrale Beratung zeigen schnell, welche Tarife trotz SCHUFA offen sind und welche Konditionen am besten passen.

  15. Frage: Ist Mobilität kurzfristig gesichert?
    Antwort: In der Regel ja. Nach Annahme erhalten Sie die eVB zeitnah, sodass Anmeldung und Fahrt startklar sind – trotz SCHUFA-Eintrag.

KFZ-Versicherung ohne SCHUFA (schufafrei)

Auch wenn in vielen Fällen eine Pkw-Versicherung ohne SCHUFA möglich ist, bezieht sich das Angebot meist auf die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. Erweiterungen wie Teil- oder Vollkasko werden je nach Risiko- und Annahmerichtlinien des Versicherers individuell geprüft und können an besondere Bedingungen (z. B. Vorauszahlung, höhere Selbstbeteiligung oder Werkstattbindung) geknüpft sein.

Einige Kfz-Versicherer stellen vor Vertragsbeginn Tarife ohne klassische SCHUFA-Abfrage bereit. Dabei handelt es sich häufig um Basistarife, die den Mindestschutz der Kfz-Haftpflicht abdecken und Ihnen damit die rechtssichere Zulassung des Fahrzeugs ermöglichen.

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Auch mit negativer Bonität ist eine Kfz-Versicherung trotz SCHUFA möglich – oft mit fair kalkulierten Beiträgen, flexibler Zahlungsweise und angepasster Selbstbeteiligung. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und dank Kontrahierungszwang grundsätzlich erhältlich; je nach Tarif kann eine SCHUFA-Prüfung stattfinden, manche Angebote nutzen eine vereinfachte Bonitätsprüfung.

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