Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - welche Folgen hat dies?

Die vorvertragliche Anzeigepflicht in der Kfz-Versicherung nimmt den Versicherungsnehmer in die Pflicht. Wird sie verletzt, kommt es dazu, dass die Kfz-Versicherung vom Vertrag zurücktreten oder gar Schadenersatz verlangen kann. Dieser Artikel klärt auf, wann die vorvertragliche Anzeigepflicht erforderlich ist und welche Folgen die Verletzung allgemein haben kann.

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Was muss ein Versicherungsnehmer bei der Anzeigepflicht beachten?

Bereits im Rahmen der Versicherungsanfrage wird die Pflicht der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer wirksam. Er muss gegenüber der Versicherung mitteilen, ob besondere Gefahrenumstände vorliegen, wodurch es natürlich geschehen kann, das ein Kunde in der Kfz-Versicherung abgelehnt wird. Aus diesem Grund verschweigen einige Kfz-Halter die Gefahrenumstände, was zur späteren Vertragsauflösung führen kann.

Es ist dem Versicherungsinteressenten nicht erlaubt, einige Angaben zu verschweigen oder selbst festzulegen, welche Angaben er mitteilt. Nur der Versicherer selbst hat hierüber eine Handhabe. Zu den möglichen Anzeigepflichten zählen:

• Versicherungsanträge - hat ein Versicherungsinteressent bereits vorab Anfragen an Kfz-Versicherungen gestellt und wurde abgelehnt, ist das mitunter ein Anzeigegrund.

• Schadensfälle - selbst während der Versicherungslaufzeit ruht die Anzeigepflicht nicht. Eingetretene Versicherungsfälle müssen möglichst direkt gemeldet werden, ansonsten kann es zur Leistungsfreiheit oder der Einschränkung der Leistungen kommen.

Die Folgen der missachteten vorvertraglichen Anzeigepflicht

Zuerst sei gesagt, dass die Kfz-Versicherung selbst in der Pflicht ist. Sie muss nämlich klar und deutlich aussagen, welche Punkte vorab genannt werden müssen und darüber informieren, was im Falle einer Pflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer geschieht. Wurden alle Punkte erfüllt, gibt es - je nach Fall - diese Folgen:

• Veränderte Konditionen - je nach Art der verletzten Anzeigepflicht ist es der Kfz-Versicherung erlaubt, die Konditionen des Vertrags zu ändern. Bei einer falsch angegebenen Schadensfreiheitsklasse oder einem verschwiegenen Schaden bei der Vorversicherung kann es beispielsweise zu einer Neueinstufung kommen.

• Kündigung - das der Versicherungsnehmer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkam, darf die Versicherung außerordentlich kündigen.

• Rücktritt - bei schweren Pflichtverletzungen, deren Kenntnis dazu geführt hätten, dass die Versicherung überhaupt nicht zustande kommt, kann ein Rücktritt vom Vertrag angestrebt werden.

Gibt es weitere Folgen?

Wer die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt und von der Kfz-Versicherung ausgeschlossen wird, kann unter Umständen nur noch einen Neuvertrag über die Pflichtversicherung abschließen. Zudem ist es bei schweren Fällen durchaus möglich, dass die Versicherung einen Strafantrag aufgrund vorsätzlichen Verhaltens stellt.

Versicherungsnehmer sollten daher auf alle Fragen absolut klar und wahrheitsgemäß antworten, um nicht doch im Nachhinein ohne eine Kfz-Versicherung dazustehen.

KFZ-Versicherung ohne SCHUFA (schufafrei)

Auch wenn in vielen Fällen eine Pkw-Versicherung ohne SCHUFA möglich ist, bezieht sich das Angebot meist auf die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. Erweiterungen wie Teil- oder Vollkasko werden je nach Risiko- und Annahmerichtlinien des Versicherers individuell geprüft und können an besondere Bedingungen (z. B. Vorauszahlung, höhere Selbstbeteiligung oder Werkstattbindung) geknüpft sein.

Einige Kfz-Versicherer stellen vor Vertragsbeginn Tarife ohne klassische SCHUFA-Abfrage bereit. Dabei handelt es sich häufig um Basistarife, die den Mindestschutz der Kfz-Haftpflicht abdecken und Ihnen damit die rechtssichere Zulassung des Fahrzeugs ermöglichen.

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Auch mit negativer Bonität ist eine Kfz-Versicherung trotz SCHUFA möglich – oft mit fair kalkulierten Beiträgen, flexibler Zahlungsweise und angepasster Selbstbeteiligung. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und dank Kontrahierungszwang grundsätzlich erhältlich; je nach Tarif kann eine SCHUFA-Prüfung stattfinden, manche Angebote nutzen eine vereinfachte Bonitätsprüfung.

Damit Sie wirklich sparen, lohnt sich vor dem Abschluss immer ein Kfz-Versicherungsvergleich trotz SCHUFA. So finden Sie Tarife, die zu Budget, Fahrzeug und Fahrprofil passen – transparent und unkompliziert.

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